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Gewichtheben

Das erste Mal wurde Gewichtheben für Athleten mit Behinderung 1964 bei den 2. Paralympischen Spielen in Tokio durchgeführt, damals waren nur Athleten mit Wirbelsäulenverletzung startberechtigt.

Seit den Paralympics SYDNEY 2000 sind auch Frauen zugelassen.

Beim "Powerlifting" starten AthletInnen mit Amputationen und anderen, vergleichbaren Behinderungen, cerebraler Parese, Querschnittslähmungen und Zwergwuchs.

Der Bewerb wird liegend als Bankdrücken durchgeführt. Jeder Athlet und jede Athletin hat 3 Versuche, gestartet wird in 10 verschiedenen Gewichtsklassen.

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Für die Startberechtigung müssen AthletInnen die Kriterien des "minimal Handicaps" erfüllen, d.h. in den einzelnen Behinderungsarten muss ein "Mindestmaß an Behinderung" vorliegen, um startberechtigt zu sein.

Die Weltfachverbände der einzelnen Behinderungsgruppen

  • International Sports Organization for the Disabled (ISOD) für den Amputiertensport
  • Cerebral Palsy International Sport and Recreation Association (CP-ISRA) für Sport mit Cerebralparese
  • International Stoke Mandeville Wheelchair Sports Federation (ISMWSF) für Rollstuhlsport

beschreiben das "Minimal Handicap" für Powerlifting folgendermaßen:

  • AthletInnen mit Amputationen und vergleichbaren Behinderungen (ISOD):
    Amputation durch das oder über dem Fußgelenk, leichte Funktionseinschränkungen der Beine und leichte Gleichgewichtsprobleme.
  • AthletInnen mit Cerebralparese (CP-ISRA):
    Minimale, aber offensichtliche Schädigung von Funktionen, Vorhandensein von Spastizität und/oder unwillkürlichen Bewegungen wenigstens in einer Extremität.
  • Rollstuhl-AthletInnen (ISMWSF):
    AthletInnen müssen zumindest einen Verlust von 10 Punkten der Muskelkraft in ihren Beinen aufweisen, jedoch die Fähigkeit besitzen, die Arme vollständig zu strecken, mit maximaler Einschränkung der vollen Streckung von 20 Grad in jedem Ellbogen, gültiger „Lift“ laut IPC-Powerlifting Regeln muss möglich sein.

Klassifizierung: Download als Dokument

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