Paralympischer Reitsport
Behinderungsgruppen
| AthletInnen aus folgenden Behinderungsgruppen sind startberechtigt:
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| B1: AthletInnen mit voller Erblindung
Keine Lichtempfindlichkeit auf beiden Augen bis zu Lichtempfindlichkeit, jedoch unfähig, Umrisse oder eine Hand in irgendeiner Entfernung oder Richtung wahrzunehmen. |
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| B2: AthletInnen mit sehr starker Sehschwäche
Von der Fähigkeit, die Umrisse einer Hand zu erkennen bis zum Sehvermögen von 2/60 und/oder einem Gesichtsfeld von weniger als 5 Grad. |
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| B3: AthletInnen mit starker Sehschwäche
Von einem Sehvermögen über 2/60 bis zu 6/60 und/oder einem Gesichtsfeld von mehr als 5 Grad und weniger als 20 Grad. |
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| AthletInnen mit Bein- /(Arm-) Amputationen
Menschen mit Amputationen oder von Geburt an fehlende unteren, bzw. kombiniert mit den oberen, Extremitäten werden eingeteilt in Oberschenkel- und Unterschenkelamputationen. Hilfsmittel: mit Prothese / ohne Prothese |
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| AthletInnen mit Armamputationen
Menschen mit Amputationen oder von Geburt an fehlende obere Extremitäten werden eingeteilt in Oberarm- und Unterarmamputationen Hilfsmittel: mit Prothese / ohne Prothese |
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| AthletInnen mit cerebraler Parese (stehend und sitzend)
Cerebralparese ist eine Beeinträchtigung des Bewegungsablaufs und mangelnde Muskelkontrolle aufgrund von Schädigungen eines oder mehrerer Steuerzentren im Gehirn. Hilfsmittel: mit Rollstuhl / ohne Rollstuhl |
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| AthletInnen mit Tetraplegie
Tetraplegie ist eine Beeinträchtigung der motorischen oder sensorischen Funktion der unteren und oberen Extremitäten. Hilfsmittel: Rollstuhl |
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| AthletInnen mit Paraplegie
Paraplegie ist eine Beeinträchtigung der motorischen oder sensorischen Funktion der unteren Extremitäten. Hilfsmittel: Rollstuhl |
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| Les Autres
Diese Gruppe (“Die Anderen”) umfasst alle AthletInnen mit einer körperlichen Behinderung, die nicht in eine der anderen Klassen eingebunden sind. Hilfsmittel: keine |
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Klassen
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| Grad III
AthletInnen können meist ohne Unterstützung gehen, mit • mäßigen Behinderungen aller 4 Extremitäten • einseitigen Behinderungen an Armen und Beinen • schweren Behinderungen an den Armen und • AthletInnen, die als B 1 (=vollblind) klassifiziert sind |
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| Grad IV
AthletInnen mit leichten Behinderungen in ein oder zwei Extremitäten und AthletInnen mit eingeschränkter Sehfunktion (B 2, B 3) |
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| Grad IV
AthletInnen mit leichten Behinderungen in ein oder zwei Extremitäten und AthletInnen mit eingeschränkter Sehfunktion (B 2, B 3) |
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| Grad IV
AthletInnen mit leichten Behinderungen in ein oder zwei Extremitäten und AthletInnen mit eingeschränkter Sehfunktion (B 2, B 3) |
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| Grad III
AthletInnen können meist ohne Unterstützung gehen, mit • mäßigen Behinderungen aller 4 Extremitäten • einseitigen Behinderungen an Armen und Beinen • schweren Behinderungen an den Armen und • AthletInnen, die als B 1 (=vollblind) klassifiziert sind |
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| Grad III
AthletInnen können meist ohne Unterstützung gehen, mit • mäßigen Behinderungen aller 4 Extremitäten • einseitigen Behinderungen an Armen und Beinen • schweren Behinderungen an den Armen und • AthletInnen, die als B 1 (=vollblind) klassifiziert sind |
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| Grad I
AthletInnen sind in der Mehrzahl RollstuhlfahrerInnen und AthletInnen mit • geringer Rumpfstabilität und/oder • Einschränkungen aller 4 Extremitäten oder • ohne Rumpfstabilität mit guten Funktionen der Arme Grad II AthletInnen sind in der Mehrzahl RollstuhlfahrerInnen und AthletInnen mit schweren lokomotorischen Einschränkungen, mäßiger Rumpfstabilität, mit guten bis mäßig eingeschränkten Armfunktionen und AthletInnen mit schweren einseitigen Behinderungen an Armen und Beinen |
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| Grad I
AthletInnen sind in der Mehrzahl RollstuhlfahrerInnen und AthletInnen mit • geringer Rumpfstabilität und/oder • Einschränkungen aller 4 Extremitäten oder • ohne Rumpfstabilität mit guten Funktionen der Arme Grad II AthletInnen sind in der Mehrzahl RollstuhlfahrerInnen und AthletInnen mit schweren lokomotorischen Einschränkungen, mäßiger Rumpfstabilität, mit guten bis mäßig eingeschränkten Armfunktionen und AthletInnen mit schweren einseitigen Behinderungen an Armen und Beinen |
Bewerbe
| Der Wettbewerb besteht aus 2 Teilen: Pflicht & Kür |
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| Einzel und Team |
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| Einzel und Team |
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| Einzel und Team |
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| Einzel und Team |
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| Einzel und Team |
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| Einzel und Team |
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| Einzel und Team |
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| Einzel und Team |
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| Einzel und Team |
Unterschiede
| Unterschied zwischen dem Paralympischen Reitsport und dem Reitsport
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| Frauen und Männer starten gemeinsam, eingeteilt in Klassen je nach Grad der Behinderung. Zusätzlich gibt es einen Teambewerb für 3 bis 4 AthletInnen.
Der Wettbewerb besteht aus 2 Teilen: einem Test von fix vorgegebenen Bewegungen (Pflicht) und einem freien Test zur Musik (Kür). Die AthletInnen werden von einer Jury nach ihrem Können bewertet, wobei sie Kommandos für Schritt, Trab und Galopp benutzen. Die AthletInnen werden nach ihren funktionalen Fähigkeiten in 4 Klassen (Grade) eingeteilt. Reitkenntnisse und die Geschicklichkeit am Pferd sind kein Faktor für die Klassifizierung. Verschiedene Dressur-Tests für jeden Grad werden zur Klassifizierung herangezogen. ReiterInnen dürfen erlaubte Hilfsmittel wie Reitpeitschen, Zügelstangen und ähnliches verwenden. Seit 2006 ist der Dachverband des Reitsports FEI (International Equestrian Federation) auch für den Behinderten-Reitsport zuständig. In Grad I und II werden die Tests nur in Schritt und Trab ausgeführt, in Grad III und IV beinhalten die Tests auch Galopp und Seitarbeit. Beobachtungen der Klassifizierer bei Training und großen Wettbewerben zusammen mit anderen Daten können zu einer Neuevaluierung von AthletInnen führen. |
AthletInnen
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Thomas Haller spastische DiplegieKlassifizierung: GRADE II Bewerbe: Einzel |
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Josef Puch
Klassifizierung: GRADE Ib Bewerbe: Einzel |
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